Nagelspange Therapie
Die podologische Praxis Podologie Lili bietet Ihnen ein Komplettpaket zur Behandlung: von einer einfachen medizinisches Fußpflege bis hin zu anspruchsvollen Problemfüßen. Eingewachsene Nägel, die den Füßen Schmerzen bereiten, Hühneraugen, Hornhaut, Rhagaden und viele weitere Probleme werden durch die Behandlung behoben.
Zu den Dienstleistungen zählen:
Medizinische Fußpflege für Diabetiker und diabetische Fußsyndrom mit Heilmittelverordnung
Medizinische Fußpflege für Selbstzahler mit Privat-Rezept
Pflege des Fußnagels und der Fuß-Haut
Entfernung von Hyperkeratosen wie Hornhaut, Hüneraugen und Druckstellen
Beratung zur Vermeidung und Unterstützung von Fußdeformitäten
Druckentlastungen
Behandlung von eingewachsenen Fußnägeln (Unguis incarnatus)
Nagelspangen Therapie bei eingewachsenen Nägeln (Orthonyxiespangen)
Unterstützung Maßnahmen von Nagel- und Fußpilz (Mykose) und Warze (Verrucae)
Wir benötigen von Ihnen vor der Behandlung eine Überweisung oder ein Privat-Rezept (Selbstzahler)
dies erhalten Sie von Ihrem Diabetologe, Hausarzt, Hautarzt, Orthopäde, Dermatologe oder Heilpraktiker.
Wir akzeptieren nur Kartenzahlungen.
Die Haut des Menschen regeneriert sich etwa alle 27 Tage, deshalb sollten auch Hornhaut und Nägel alle 4-6 Wochen behandelt werden.
Der diabetische Fuß hat die meisten Komplikationen mit oft verhängnisvollen Folgen.
In vielen Fällen werden die Schäden zu spät erkannt, weil keine regelmäßige medizinische Fußpflege stattfindet.
Wichtig ist es den Unterschied zwischen dem Beruf Podologe/Podologin und herkömmlichen Fußpfleger zu verstehen. Hier am Beispiel für Diabetispatienten:
"Der Beruf des Podologen gehört zu den Gesundheitsfachberufen.
Eine Podologin bzw. ein Podologe ist in der Lage so genannte Risikopatienten wie Diabetiker, Bluter und Rheumatiker entsprechend ärztlicher Verordnung fachgerecht zu behandeln [...]
Fußpflegerische Behandlung von Diabetikern
Die Behandlung von Diabetikern dürfen Personen, die nicht die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung „Podologe/Podologin“ besitzen, wegen der hier vorliegenden besonderen gesundheitlichen Problematik, nicht durchführen. Podologen/Podologinnen werden in diesem Bereich grundsätzlich auf Grund ärztlicher Verordnung tätig. Hier ergibt sich direkt aus der Gesetzesbegründung, dass gerade die Behandlung von Diabetikern durch fachkompetent ausgebildete Podologen/Podologinnen ein Ziel der Gesetzgebung war.
Es wird dazu ausgeführt, dass so z.B. durch podologische Maßnahmen, flankiert durch ggf. erforderliche orthopädieschuhtechnische Maßnahmen die Zahl der Amputationen bei Diabetikerinnen und Diabetikern um mehr als 50% reduziert werden könne."
Weitere Informationen finden Sie hier: